Den Quelllink abrufen
Kopieren Sie die Videoseite oder den direkten Medienlink, den Sie importieren möchten. Verwenden Sie Inhalte, die Sie besitzen oder für die Sie eine Speicherberechtigung haben. Ein Link, der in Ihrem angemeldeten Browser abgespielt wird, ist möglicherweise für einen Remote-Importer immer noch nicht zugänglich.
Öffnen Sie den Downloader, wählen Sie „Link“ und fügen Sie die URL ein. Starten Sie den Import und lesen Sie das Ergebnis. Die Verfügbarkeit hängt von der Quellseite, den Zugriffsbeschränkungen und dem spezifischen Link ab.
Die importierte Aufnahme überprüfen
- Warten Sie, bis der Import abgeschlossen ist.
- Öffnen Sie die resultierende Aufnahme.
- Überprüfen Sie deren Dauer, Bild und Ton im Vergleich zur erwarteten Quelle.
- Verwenden Sie die Download-Aktion der Aufnahme, um die verfügbare Ausgabe zu speichern.
- Öffnen Sie die heruntergeladene Datei, bevor Sie sich offline darauf verlassen.
Die Quellqualität begrenzt das Ergebnis. Gehen Sie nicht davon aus, dass der Importer die Auflösung verbessert oder dass jede Quelle ein auswählbares Qualitätsmenü hat.
Wenn ein Link nicht funktioniert
Überprüfen Sie, ob die URL auf das Video und nicht auf ein Profil, ein Suchergebnis oder eine Playlist verweist. Wenn der Zugriff eine Anmeldung, Zahlung oder Mitgliedschaft erfordert, kann der Importer das Video möglicherweise nicht abrufen.
Wenn Sie die Berechtigung haben und die Plattform einen Download anbietet, speichern Sie die Quelle dort und laden Sie diese Datei in ScreenApp hoch. Wiederholtes Ändern der URL hebt eine Zugriffsbeschränkung nicht auf. Siehe Fehlerbehebung beim Hochladen und Importieren.
Die Aufnahme danach verwenden
Eine verarbeitete Aufnahme kann ein Transkript und KI-generierte Notizen enthalten. Überprüfen Sie das Transkript, bevor Sie es als Zitat verwenden. Um Text zu exportieren, wählen Sie den Transkript-Download anstelle des Medien-Downloads.
Download-Hilfe erklärt die separaten Aktionen für Aufnahme, Transkript und Dokument. Download-Zugriff behandelt Kontobeschränkungen.